Aromaverbot für Nikotinbeutel

Ist eine Gesetzesänderung für Tabak überfällig?

Ist eine Gesetzesänderung für Tabak überfällig?

Das Tabakgesetz wird überholt - im Österreichischen Nationalrat wurde dazu kürzlich hitzig diskutiert. Als Folge einer Einigung soll es nun eine Novellierung geben, die vorrangig für Tabakerhitzer ein Aromaverbot einführt. Darin sehen viele eine Verbesserung des Jugendschutzes. Für Nikotinbeutel wünscht man sich Ähnliches, auch steht eine Aufnahme dieser ins Tabakmonopol im Gespräch. Wie sich hier regulatorische Hebel ergeben, die einen Harm-Reduction-Ansatz nicht untergraben, liest du hier.

Ist eine Gesetzesänderung für Tabak überfällig?

Das Tabakgesetz wird überholt - im Österreichischen Nationalrat wurde dazu kürzlich hitzig diskutiert. Als Folge einer Einigung soll es nun eine Novellierung geben, die vorrangig für Tabakerhitzer ein Aromaverbot einführt. Darin sehen viele eine Verbesserung des Jugendschutzes. Für Nikotinbeutel wünscht man sich Ähnliches, auch steht eine Aufnahme dieser ins Tabakmonopol im Gespräch. Wie sich hier regulatorische Hebel ergeben, die einen Harm-Reduction-Ansatz nicht untergraben, liest du hier.

Dass es für den Tabakkonsum regulative Anpassungen bräuchte, wurde kürzlich zumindest im Österreichischen Nationalrat hitzig debattiert. Eine beschlossene Novelle des Tabakgesetztes soll nun unter anderem ein Aromaverbot für erhitzte Tabakprodukte sicherstellen. Der Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Gerhard Kaniak (FPÖ), spricht hier von berechtigten Maßnahmen, ginge es darum, den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens entgegenzuwirken zu können. Gleichzeitig sieht er Nachholbedarf beim Thema Jugendschutz und einer strengeren Regulierung von nikotinhaltigen Produkten wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel. Wie aber lassen sich solche am besten mit einem Harm Reduction Ansatz vereinen? Denn mittels risikoreduzierter Zigaretten Alternativen lässt sich die Raucherquote nachweislich noch schneller senken, was die schädlichen Folgen des Rauchens einzudämmen erlaubt.

Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 seit 2 Jahren ausständig

Gemäß dieser EU-Richtline dürfen auch erhitzte Tabakerzeugnisse fortan keine Aromen mehr enthalten. Was in Österreich also bereits für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt, soll demzufolge auch für sogenannte Tabaksticks zum Erhitzen gelten. 

 
EU Vertragsverletzungs-Verfahren
Eine Lösung im Sinne einer Novellierung des Österreichischen Tabakgesetzes wurde nun im Nationalrat einstimmig beschlossen - man könnte sagen in letzter Minute. Denn galt diese bereits seit 2 Jahren als ausständig und ein EU-Vertragsverletzungs-Verfahren konnte so gerade noch abgewendet werden.*1 - © Bild: AdobeStock


>> Lies hier mehr zum Thema: EU Tabakrichtlinie und Nikotinbeutel

Rauchen schädigt die Gesundheit - trotzdem raucht jeder 4. Österreicher

Dass Rauchen die Gesundheit schädigt, ist allgemein bekannt. So betont Kaniak:

"Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage: Rauchen schädigt die Gesundheit - die meisten von Ihnen wissen das."

Mit Verweis auf besorgniserregende Daten innerhalb der EU*1 pointiert Kaniak die gesundheitlichen Folgen des Rauchkonsum:

"Momentan geht man von ca. 700.00 Todesfällen pro Jahr in Europa, inklusive Großbritannien, aus - und ca. 27 Prozent aller Krebserkrankungen sind auf das Rauchen zurückzuführen."

Und angelehnt an die überdurchschnittlich hohe Raucherquote in Österreich - die aktuell bei rund 25 Prozent liegen soll - heißt es weiter:

"Also quasi jeder vierte Österreich raucht - das liegt zwei Prozentpunkte über dem EU-Schnitt und ist sicherlich eine Motivation für uns alle, dass wir uns Mühe geben, dass dieser Anteil im Sinne der Gesundheit niedriger wird."

Wenn Aromen den Konsum befeuern, wird im Hinblick auf solche Daten verständlich, wieso bereits ein nationales Aromaverbot für Rauchtabak gilt.*2 Ersteres wird jedenfalls durch einen kürzlich publizierten Artikel von Der Standard nahegelegt - so heißt es darin von Seiten der WHO, ein Verbot könne junge Leute schützen.*3 

Dass ein nun beschlossenes Aromaverbot für Tabakerhitzer den Konsum von Tabaksticks in ähnlicher Weise dämpfen könnte, liegt nahe - wenngleich diese Konsumform durchaus weniger schädlich ist wie das Rauchen. 

Die Raucherquote im Sinne der (öffentlichen) Gesundheit zu senken - und so wohl ein wesentliches Ziel, mit dem den schädlichen Folgen des Rauchens wirksam entgegengewirkt werden kann -, würde jedenfalls auch das Thema Public Health und Nikotinbeutel in den Fokus rücken. Immerhin gelten solch rauch- und tabaklose Alternativen als risikoärmere - wenngleich nicht -lose - Alternativen zur Tabakzigarette und diese können den Ausstieg maßgeblich erleichtern. In der Folge ließe sich hier für im Vergleich zur Zigarette risikoärmere Alternativen, folglich einen leichteren Zugang zu diesen und vielleicht sogar gegen ein Aromaverbot argumentieren. Doch auch für Nikotinbeutel wünscht man sich nun ergänzend zu den aktuellen Änderungen schärfere Regulierungen. 

Novelle des Tabakgesetztes regelt (noch) keine nikotinhaltigen Produkte wie Nikotinbeutel

Kritisch merkt Kaniak hier an, dass die im Nationalrat beschlossene Novelle nur einen sehr begrenzten Bereich regle:

„Sie deckt nämlich nur die Kennzeichnung von erhitzten Tabakprodukten und das Nicht-in-Verkehr-Bringen von aromatisierten erhitzten Tabakprodukten ab.“

Kaniak fordert dazu ergänzende Maßnahmen und nimmt hier unter anderem direkten Bezug auf Nikotinbeutel:

„Was mir persönlich noch wichtig wäre: Dass wir auch eine Regelung finden für die vielen anderen nikotinhaltigen Produkte – für die Liquids, für die Nikotin-Pouches und ähnliche Produkte, die auch einen immer größeren Anteil am österreichischen Markt haben und wo es noch keine passenden Regulative dazu gibt.“

Wenn diese aber im Sinne einer Risikominimierung als Chance gelten und sich mit einem leichter zugänglichen Angebot an Zigaretten-Alternativen die Raucherquote senken lässt, stellt sich die Frage, wie genau hier sinnvolle und einen Harm Reduction Ansatz nicht konterkarierende Maßnahmen umgesetzt werden könnten und sollten. 

Mögliche strengere Regulierungen stehen jedenfalls im Sinne des Jugendschutzes im Raum. Dazu gibt es auch Überlegungen für eine Aufnahme ins Tabakmonopol und einer sohin besser kontrollierbaren Altersfreigabe. Angelehnt an das Aromaverbot bei Tabakerhitzern wäre ein solches außerdem für Nikotinbeutel denkbar - und dies über eine ähnliche Argumentationslinie. 

Beim Thema Jugendschutz und Nikotinbeutel scheint man sich einig

Von den Grünen wurde Anfang des Jahres bereits ein Entwurf für ein neues Tabak- und Nikotinsuchtgesetz in die Begutachtung geschickt. Insbesondere wurde dabei auf ein nationales Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige abgehoben.*4

 
Jugendschutz
Das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) soll im Zuge einer Neufassung durch das Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz (TNSG) um die Kategorie neuer nikotinhaltiger Produkte ohne Tabakzusatz erweitert werden.*4 - © Bild: AdobeStock

Kaniak unterstützt die mit dem Entwurf einhergehenden Verbesserungen der Jugendschutzbestimmungen, wenngleich er Regulierungslücken ortet - insbesondere was dislozierte Verkaufsstellen betrifft. So sei die Überwachung einer Altersbeschränkung dort nur schwerlich möglich, was eine Aufnahme ebensolcher Produkte ins Tabakmonopol mindestens nahelegt.

Würden Nikotinbeutel und Co. tatsächlich ins Tabakmonopol aufgenommen, könnte man eine gleichzeitige Preiserhöhung sichten, was wohl den Umstieg für aufhörwillige Raucher auf ebensolche Produkte hemmt. Aber wie verhält es sich mit der Besteuerung von im Tabakmonopol aufgenommen Produkten genau? Fordert die Aufnahme ins Tabakmonopol eine zwingende Besteuerung nach der Tabaksteuer?

Könnte eine höhere Besteuerung für Nikotinbeutel die Folge sein?

Dass durch die Aufnahme ins Tabakmonopol auch eine Steuererhöhung/-einhebung kommen könnte, scheint nahezuliegen. Insbesondere würde dies auch mit den derzeitigen Plänen der EU-Kommission zusammenlaufen. Denn hier scheint man neben geplanten Tabaksteuererhöhungen auch eine neue Mindestbesteuerung für ebensolche Produkte zu wollen.

>> Mehr zum Thema: Tabaksteuer und Nikotinsteuer: Könnten Snus und Nikotinbeutel bald teurer werden?

Derzeit wird bei Nikotinbeuteln nämlich noch keine Tabaksteuer erhoben - diese sind lediglich Umsatzsteuerpflichtig. Und obwohl eine Monopolisierung von Nikotinbeuteln ohne Tabaksteuer theoretisch denkbar wäre, sprechen fiskalische Überlegungen dafür, eine moderate Verbrauchersteuer oder eben Nikotinsteuer einzuführen.*5

Auch läge dies ganz im Sinne des Tabakmonopols in Österreich und der gängigen Praxis - so wurde bereits letztes Jahr im Zuge eines Branchentreffs ein immenses Potenzial von Nikotinbeuteln als mögliche neue Steuereinnahmequelle betont.

In jedem Fall kann man zwischen der bloßen Aufnahme von Produkten ins Monopol und einer Tabakbesteuerung trennen, sowie es sich hier um zwei verschiedene Gesetzeskörper handelt - das Tabaksteuergesetzt (TabStG) und das Tabakmonopolgesetz (TabMG) nämlich.*6 Im Zuge eines Harm Reduction-Ansatzes wäre im Falle einer Aufnahme ins Tabakmonopol dann naheliegend, den Zugang zu risikoreduzierten Produkten wie Nikotinbeuteln mit einer geringeren Steuererhebung leichter zu gestalten - damit sozusagen ein monetärer Anreize für einen Umstieg auf risikoreduzierte Alternativen, was einen Rauchausstieg bedeutet, bestehen bleibt. 

In der Praxis wäre eine Monopolisierung von Nikotinbeuteln also ohne (volle) Tabaksteuerlast etwa dann denkbar, wenn der Gesetzgeber die Verkaufsstellen beschränkt, um den Jugendschutz und die Kontrolle zu erhöhen, zugleich aber die Produkte als weniger schädliche Alternative steuerlich begünstigt behandeln möchte.

Ist ein Aromaverbot für Nikotinbeutel sinnvoll?

Für ein mögliches Aromaverbot bei Nikotinbeuteln scheint es derzeit einige Stimmen zu geben - wenngleich auch diese Produkte, stärker noch wie Tabakerhitzer, als risikoreduzierte Alternative gelten. Wenn ein solches Verbot kommen könnte, dann wird hier wahrscheinlich vom Jugendschutz her argumentiert, um, wie die WHO eben meint, Junge Leute schützen zu können.*3

Dass Aromen bei risikoreduzierten Produkten aber auch zweckdienlich für einen Umstieg und folglich einen Rauchausstieg sein können, lässt sich vorab annehmen, weil ebensolche Produkte dadurch für aufhörwillige Raucher womöglich noch attraktiver sind. Um eine wohl noch weniger schädliche Alternative in den Vergleich zu ziehen: Nikotinkaugummis gibt es derzeit mit Aromen und ebensolche dürften die Produkte sicherlich für einen gelingenden Zigaretten-Ausstieg attraktiver machen. Außerdem gibt es einige Nikotinbeutel, die sogar denselben Wirkstoff wie Nikotinkaugummis haben.

>> Mehr dazu liest du in: Nicotine Polacrilex im Snus und Nikotinbeutel

Es ist also in gewisser Weise ein Balanceakt zwischen Jugendschutz und einer praxisfähigen Harm-Reduction-Strategie, den es hier (noch) zu bewältigen gilt.

Kein Gold Plating, sondern Lösung mit "Hausverstand und Hirn"

Kaniak äußert sich auch zu diesem Thema und meint mit einer Anspielung auf die angekündigten Schritte zum Thema Jugendschutz aus dem Gesundheitsministerium: 

„Die Frau Staatssekretärin hat in der Ausschusssitzung gemeint, sie wird sich des Themas annehmen. Ich hoffe, dass eine Regelung gefunden wird, die vor allem im Sinne des Jugendschutzes ist, die natürlich der Gesundheit aller Österreicher zuträglich ist, die aber – so wie auch die jetzigen Regelungen – nicht überschießend ist, kein Gold Plating betreibt, sondern eine Lösung mit Hausverstand und Hirn ist.“

Ein bundesweit geltender Jugendschutz scheint auch für Nikotinbeutel sinnvoll - dies lässt sich nicht leugnen. Für ein Aromaverbot sollte man aber auch einen gelingenden Ansatz zur Risikominimierung mitdenken. In jedem Fall lässt sich für eine mögliche Aufnahme ins Tabakmonopol und damit (mögliche) einhergehende Preisanstiege festhalten: Den Anreiz für einen Umstieg zu risikoärmeren Produkten und damit den Rauchausstieg sollte man durch zu hohe Preiserhöhungen nicht untergraben. Sinnvoll wäre hier beispielsweise eine geringere Steuerlast als für herkömmliche Rauchtabak-Produkte, sodass ebendiese Produkte immer noch günstiger angeboten werden können wie herkömmliche Zigaretten. 

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Quellen (zuletzt abgerufen am: 24.07.25):

*1 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0679
*2 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0649#XXVIII_A-GE_00001 ; https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0679
*3 https://www.derstandard.at/story/3000000272164/weltnichtrauchertag-who-will-verbot-von-tabakprodukten-mit-aroma
*4  https://www.derstandard.at/story/3000000252796/gruene-bringen-verbot-von-nikotinbeutelverkauf-an-jugendliche-auf-den-weg ; https://www.oesterreich.gv.at/de/Gesetzliche-Neuerungen/Begutachtungsentwurf/tabak-und-nikotinsucht-gesetz
*5 https://www.trendingtopics.eu/schwarz-rot-pink-will-lizenzen-an-e-vapes-vergeben/
*6 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004877; https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005006 ; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/T/tabaksteuer.html?view=renderHelp

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