Einweg E Zigarette: Verbot in Belgien, Frankreich – bald auch in Deutschland?
Die Einweg E Zigarette erhitzt aktuell die Gemüter. Neben Großbritannien stehen Verkaufsverbote auch innerhalb der Europäische Union schon länger im Gespräch. Wer als erstes EU-Land nun Nägel mit Köpfen machte und wann ein konkretes Verbot dort greifen wird, wer bald nachzieht und wer nachziehen könnte, erfährst du im folgenden Artikel.
Einweg E Zigarette – was genau ist das?
Ob als Vape, E-Shisha oder E-Zigarette bezeichnet – bei sogenannten Einweg-E-Zigaretten handelt es sich um tabakfreie, elektronische Nikotin-Verdampfer, die so konzipiert wurden, dass sie ohne Nachfüllen von E-Liquids, dem Wechseln von Verdampferköpfen (sog. Coils) und dem Wiederaufladen von Akkus auskommen. Im fertigen Produkt sind demnach eine bestimmte Liquid-Füllmenge und in der Regel eine Lithiumbatterie integriert. Wenn eine dieser beiden Teile „entladen“ ist, wird das Produkt entsorgt. Der Zusatz „Einweg-“ rührt also daher, dass diese Form der E-Zigarette als Einweg-Produkt konzipiert wurde.
Forderungen für ein europaweites Verbot von Einweg E-Zigaretten werden lauter
Einen regelrechten Hype unter Konsumenten konnten Einweg E Zigaretten bisher u.a. wohl durch ihre unkomplizierte Anwendung erfahren. Denn erst einmal aus der Verpackung gehoben, kann der Genuss zügig starten – wohlgemerkt: ohne das Einsetzen von Zusätzen und dem Befüllen des Inhaltes, wie es bei der klassischen E-Zigarette der Fall ist. Lauscht man der Redensart vieler Konsumenten, so heißt es immer wieder, es sei die „moderne Art zu Rauchen“, weniger schädlich als die Tabakzigarette und äußerst handlich, komfortabel im Umgang.
Was viele freuen mag, stößt anderen durchaus sauer auf – denn sehen Verfechter eines generellen Verbotes solcher Tabakalternativen gerade in der Einwegfassung eine der größten Problematiken. Diese produziere nämlich unnötigen Elektroschrott, Plastikabfall und Altbatterien; Einweg E Zigaretten seien folglich eine Umweltsünde, klimaschädlich und würden zu erheblichen Problemen bei Müllentsorgungs- und Recyclingunternehmen führen, so das Groß all jener, die sich für ein Verbot der Produkte aussprechen.
Wie das Fachmedium EUWID Recycling und Entsorgung in einem Onlinebeitrag Anfang März informierte, würden acht europäische Entsorger- und Recyclingverbände in einem aktuellen Papier nun sogar auf ein europaweites Verbot bis spätestens zum Jahresende drängen.*
Dass europaweit restriktive Maßnahmen eingeleitet werden könnten, noch dazu bis Ende 2024, wird man mittlerweile vielleicht anzweifeln. Mindestens aber in einigen EU-Mitgliedsstaaten sind nationale Verkaufsverbote kürzlich auf den Weg gebracht worden. Als erstes EU-Land, in dem ab 2025 kein Verkauf mehr möglich sein wird, gilt nun Belgien. Jüngste Entwicklungen weisen außerdem daraufhin, dass Frankreich ähnlich nachzieht und auch in Deutschland wird der Druck auf die Politik immer stärker.
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* Vgl. hierzu: https://www.euwid-recycling.de/news/international/europaeische-entsorgerverbaende-fordern-verbot-von-einweg-e-zigaretten-010324/
Belgien verbietet Einweg E-Zigarette als erstes Land in der EU
Ab Jänner 2025 soll die elektronische Einwegzigarette in Belgien Geschichte sein – dann nämlich wird ein nationales Verbot den Verkauf unterbinden. Bereits 2021 hatte Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke eigenen Angaben zufolge der Europäischen Kommission eine Regelung vorgelegt, welche Einweg E-Zigaretten verbietet. Eine endgültige Fassung wurde nun Ende März (19.03.) 2024 genehmigt.
Grund dafür, dass die EU-Kommission bei ebensolchen Belangen Mitsprache hat, ist insbesondere die europäische Richtlinie für Tabakerzeugnisse (2014/40/EU). Diese gibt nämlich ein rechtliches Rahmenwerk für Mitgliedsstaaten u.a. für elektronische Zigaretten vor.
Im Zuge der Genehmigung der von Belgien vorgelegten nationalen Verbotsbestimmung hieß es in der von Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides unterzeichneten Mitteilung der Kommission im genauen Wortlaut:
„Die vom Königreich Belgien mitgeteilten nationalen Bestimmungen zum Verbot des Inverkehrbringens nikotinhaltiger elektronischer Einwegzigaretten […] sind genehmigt.“
Vandenbroucke verkündete daraufhin ein Verkaufsverbot ab 2025. Damit wird ein angestrebtes nationales Verbot EU-weit erstmals in Belgien umgesetzt und bis Anfang des nächsten Jahres rechtskräftig.
Neben Belgien laufen Bestrebungen, analoge Restriktionen zu erreichen, auch in weiteren Mitgliedsstaaten – allen voran gab es dazu im Frühjahr in Frankreich eine Einigung im französischen Parlament.
Verbot von E-Zigaretten in Frankreich
Was Belgien ab dem kommenden Jahr hat, möchte man auch in Frankreich erreichen. Dementsprechend kam es Ende März (21.03.) 2024 zu einer Einigung im französischen Parlament. Ein entsprechendes Schriftstück zu einem Verbot von Einweg E Zigaretten wurde anschließend der europäischen Kommission vorgelegt.
Hinsichtlich der Genehmigung in Belgien dürfte auch für Frankreich eine solche naheliegen. Wie und wann dann aber ein nationales Gesetz tatsächlich rechtskräftig wird, ist aktuell schwer einzuschätzen. Nach dem Einlagen hat die EU-Kommission nun jedenfalls sechs Monate Zeit, um grünes Licht zu geben.
Catherine Vautrin, Frankreichs Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Solidarität, twitterte im Zuge dessen auf X, sie fordere „die Europäische Kommission unverzüglich auf, die Entscheidung Frankreichs zu bestätigen. Der Kampf gegen das Rauchen muss weitergehen.“
Verbot von Einweg E-Zigaretten in Deutschland im Gespräch
Belgien wie Frankreich haben mit ihren nationalen Verbotsregelungen – wie man meinen könnte – einen ´direkten Weg´ gewählt, der zum von den Ländern gewünschten Verkaufsverbot von elektronischen Einweg-Zigaretten führen wird (können). Rechtliche Kategorien wie „Tabak“ oder „Rauchen“ wurden dabei als Enabler herangezogen. In Belgien infolge einer interföderalen Strategie für eine tabakfreie Generation, in Frankreich als Teil eines breiter angelegten Anti-Raucher-Plans.
Die deutsche Regierung hat bis dato keine explizit ausgearbeiteten Vorschläge vorgelegt, die dezidiert Einweg-E-Zigaretten über solch einen direkten rechtlichen Weg treffen könnten. Überlegungen und Zustimmung seitens einiger Politiker gibt es jedoch, auch laufen aktuell Gespräche dazu. Außerdem werden Stimmen von Seiten diverser Verbände lauter, die ein Verkaufsverbot ´indirekt´ über andere rechtliche Rahmenbedingungen intendieren.
Elektrogesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz im Fokus
Gemeinsam mit der Bundesärztekammer, dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sowie weiteren gesellschaftlichen Organisationen ruft die Deutsche Umwelthilfe (DHU) derzeit in einem offenen Brief Umweltministerin Steffi Lemke zu einem schnellen nationalen Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf.*
Gerechtfertigt wird eine solche Verbotsregelung darin durch bereits genannte Gründe, wobei man im derzeit in der Überarbeitung befindlichen Elektrogesetz (ElektroG), insbesondere in § 4, eine Möglichkeit der raschen Umsetzung sieht. Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Entsorgung und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten, zu welchen auch elektronische Zigaretten gezählt werden (könnten). Im Grundtenor des offenen Briefes heißt es an dieser Stelle, Anknüpfungspunkte für die Realisierung eines Verbotes würden sich bei sogenannten Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten finden lassen.
Zudem biete §24 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Ermächtigungsgrundlage, Anforderungen an Produkte festzulegen, wodurch Einweg-E-Zigaretten vom Markt genommen werden könnten.
Ob und wie der Appell an die deutsche Politik schließlich Anklang findet, wird sich zeigen. Wie ein mögliches Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten in deutsches Recht implementiert werden und ob der Weg über das ElektroG resp. das KrWG ohne Weiteres möglich sein könnte, ebenso.
* Vgl. hierzu: https://www.duh.de/projekte/verbot-einweg-e-zigaretten/
Bringt die EU-Batterieverordnung ein Aus von Einweg-E-Zigaretten bis 2027 mit sich?
Mittelfristig scheint jedenfalls ein weiterer Weg möglich zu sein, solche Produkte – in ihrer jetzigen Produktionsweise – verbieten zu können; über die sogenannte EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) nämlich. Gerätebatterien in Produkten von Endnutzern sollen dadurch ab Februar 2027 leicht entfernbar und austauschbar sein.*
Dies würde E-Zigaretten in ihrer derzeitigen Einwegfassung einen Riegel vorschieben. Eine Anpassung der Produktionsweise der Produkte dahingehend, dass sie solche Bestimmungen wieder erfüllen, könnte dem jedoch entgegenwirken.
* Vgl. hierzu: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1542
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