Snus und Deutschland – Wird er bald erlaubt?

Die Rechtslage um Snus in Deutschland, sowie um die tabakfreien Nikotinbeutel ist verwirrend und beschäftigt seit einigen Jahren die Gerichte. Ein Überblick, was hierzulande erlaubt ist und was nicht.

Snus in Deutschland – Rechtslage

Echter Snus in Deutschland verboten

Schwedischer Snus (auch Snooze oder Snous geschrieben) war in Deutschland schon immer verboten. Hintergrund ist, dass Snus in Deutschland nicht als Kautabak eingeordnet wird, sondern als Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch. Kautabak ist erlaubt, sämtliche anderen Tabakprodukte, die oral konsumiert werden, jedoch nicht. Da Snus jedoch nicht gekaut, sondern gelutscht wird, fällt er in die zweite Kategorie – ist also nicht erlaubt.

Im Jahr 2019 hat der Bayerische Gerichtshof ein Produkt verboten, das unter der Kategorie „Chewing Bag“ verkauft wurde, obwohl es geschnittenen Tabak enthielt und keinen gemahlenen wie es beim echten Snus der Fall ist. Die Begründung des Gerichts war, dass es sich bei diesem Produkt um Snus handele. Seither herrscht auf Händler- und auf Konsumentenseite Verwirrung. Denn in anderen Bundesländern ist der Chewing Bags Verkauf nach wie vor nicht verboten.

Nikotinbeutel teilweise erlaubt

Es wird aber noch komplizierter: Neben dem echten schwedischen Snus, der Tabak enthält, gibt es seit einiger Zeit auch Nikotinbeutel bzw. Nikotin-Pouches, die keinen Tabak enthalten, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern. Hier steht nun die Frage im Raum, wie diese Beutelchen zu klassifizieren sind, weil sie keinen Tabak enthalten.

Somit fallen diese Nikotinbeutel nicht unter das Tabakerzeugnisgesetz, wodurch sich eine rechtliche Grauzone ergibt. Das Landgericht Hamburg hat dem Verkauf von Nikotinbeuteln einen Riegel vorgeschoben, bis geklärt ist, wie die Beutel rechtlich einzuordnen sind.

Der Verkauf von Snus in Deutschland ist nicht erlaubt; der Verkauf von Nikotinbeuteln ist zumindest noch in einigen Bundesländern erlaubt, bis es eine einheitliche Regelung gibt. Der Konsum von Snus und Nikotinbeuteln ist dagegen erlaubt. Man kann die Produkte also im Ausland erwerben und dann zuhause konsumieren.

Konsequenzen für Händler und Konsumenten

Verstoßen Händler, die Snus in Deutschland verkaufen, gegen das Gesetz?

Auf diese Frage gibt es ebenfalls noch keine rechtlich eindeutige Antwort. Während der Verkauf von Snus generell verboten ist, können in einigen Bundesländern Nikotinbeutel nach wie vor ganz legal verkauft werden. Viele Händler schrecken jedoch mittlerweile vor dem Verkauf zurück, aus Angst, dass die Produkte bald verboten werden könnten oder weil sie sich nicht sicher sind, ob sie gegen das Gesetz verstoßen.

Manche Hersteller von Nikotinbeuteln haben schon versucht, diese als Lebensmittel zu klassifizieren – genau wie in Schweden, wo auch der echte Snus unter Lebensmittel fällt. Damit sind die Hersteller jedoch gescheitert, da Gerichte die Klassifizierung als Lebensmittel untersagt haben. Laut Deutschem Lebensmittelgesetz dürfen nämlich keine toxischen Stoffe in Lebensmitteln enthalten sein – und Nikotin ist ein solcher Stoff. Die einzige Möglichkeit wäre also, für die Nikotinbeutel eine Sonderbehandlung im Rahmen des Tabakerzeugnisgesetzes zu schaffen.

Verstoßen Konsumenten, die in Deutschland Snus kaufen, gegen das Gesetz?

Wenn echter schwedischer Snus in Deutschland gekauft wird, ist das sowohl ein Gesetzesverstoß des Händlers, da der Verkauf von Snus in Deutschland verboten ist. Anders sieht es bei Nikotinbeuteln und Kautabak aus: In Bundesländern, wo der Verkauf von Nikotinbeuteln und Kautabak erlaubt ist, können Konsumenten diese ganz legal erwerben, online und offline.


1 Kommentar


  • Markus D.

    Wie sieht der Verkauf laut Rechtslage in Österreich aus? Ist das überhaupt legal? Laut Tabak Monopol ja kein Problem, jedoch enthalten die Pouches ja chemische Stoffe welche in Chemiegesetz geregelt sind. Ist das hier alles legal?