Snus in Deutschland – Wird er bald erlaubt?

Snus in Deutschland - die aktuelle Rechtslage

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Ist Snus in Deutschland legal? Sind insbesondere der private Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus erlaubt? Und wie sieht es mit Nikotinbeuteln in Deutschland aus? Was ist erlaubt und was nicht? In folgendem Beitrag wirst du systematisch an ebensolche Fragen herangeführt und findest neben Antworten auch erhellende Erläuterungen zu etwaigen Verboten. Gewinne also einen Überblick darüber, was hierzulande erlaubt ist und was nicht.

Snus in Deutschland – Rechtslage

Die aktuelle Rechtslage für traditionellen, tabakhaltigen Snus in Deutschland ist eindeutig, geht es um den Verkauf ebensolcher Produkte. Hintergrund dafür bildet die sogenannte europäische Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD), welche bereits 2014 in Kraft getreten war und 2016 mit dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in gültiges deutsches Recht implementiert wurde.*1

Verkaufsverbot von Tabak zum oralen Gebrauch in Deutschland

In der TPD wird traditioneller Snus unter Titel I, Artikel 2 (8) als „Tabak zum oralen Gebrauch“ gefasst.*2 Ein Verkaufsverbot für ebensolche Produkte wird schließlich in Titel II, Kapitel III mit Artikel 17 expliziert:

„Die Mitgliedstaaten verbieten das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch unbeschadet des Artikels 151 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens.“*2

Wobei „Inverkehrbringen“ durch Titel I, Artikel 2 (40) näher bestimmt ist als:

„[…] die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung von Produkten – unabhängig vom Ort ihrer Herstellung – für Verbraucher, die sich in der Union befinden, auch mittels Fernabsatz; im Fall von grenzüberschreitendem Fernabsatz gilt das Produkt als in dem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht, in dem sich der Verbraucher befindet;“*2

Was wohl etwas sperrig klingen mag, bedeutet im Grunde, dass der Verkauf (aber auch das Verschenken) von tabakhaltigem Snus an Endkunden in allen EU-Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme von Schweden – verboten ist. Damit hat auch in Deutschland ein derartiges Verkaufsverbot zu gelten, welches im gültigen TabakerzG unter § 11 so auch aufgenommen wurde. Dort heißt es: „Es ist verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.“*3; wobei die jeweiligen Begriffsbestimmungen an die TPD angelehnt sind.

Der Verkauf von tabakhaltigem Snus in Deutschland ist also nicht erlaubt – sowohl innerhalb Deutschlands als auch von einem anderen Mitgliedsstaat aus mit dem Verkaufsziel in Deutschland. Und dass sich dies künftig ändern könnte, scheint aktuell eher unwahrscheinlich, wenngleich es Argumente für eine Verkaufsfreigabe gibt und sich einige Fachleute sogar entschieden dafür aussprechen.

>> Erfahre hier, wie und wieso sich der Leiter des Institutes für Suchtforschung Frankfurt für eine EU-weite Legalisierung von tabakhaltigem Snus ausspricht.

Kein Verkaufsverbot für Kautabak in Deutschland

In der TPD wird die Kategorie "Tabak zum oralen Gebrauch" unter Titel I, Artikel 2 (8) näher bestimmt als:

„[…] alle Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch, mit Ausnahme derjenigen, die zum Inhalieren oder Kauen bestimmt sind und ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, in Pulver- oder Partikelform oder in einer beliebigen Kombination dieser Formen, insbesondere solche, die in Beutelportionen oder porösen Beuteln angeboten werden;“*2

Snus wird einerseits nicht gekaut, sondern gelutscht, und enthält andererseits Tabak in Pulver- oder Partikelform – scheint also eindeutig unter ebendiese Kategorie zu fallen.

Weil Kautabak hingegen von der Kategorie „Tabak zum oralen Gebrauch“ mit „zum Kauen bestimmt“ ausgeschlossen wird, ist er von einem Verkaufsverbot, das sich über die TPD ableiten lässt, nicht betroffen. Auch scheint im deutschen Recht insbesondere im TabakerzG und der TabakerzV kein (gesondertes) Verkaufsverbot dafür ausgewiesen zu werden.*4

Demnach gilt diesen deutschen Gesetzen folgend für Kautabak auch kein Verkaufsverbot, was mindestens ein Ersatzprodukt für Snus nahelegen würde, das (auch) zum Kauen bestimmt ist und geschnittenen Tabak enthält. Tatsächlich wurde ein ebensolches Produkt am deutschen Markt mit sogenannten „Chewing Bags“ eingeführt und mindestens eine Zeit lang erfolgreich vermarktet.

VGH Bayern verbietet den Verkauf von Chewing Bags

Im Jahr 2019 sprach sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) schließlich aber auch im Falle ebensolcher „Chewing Bags“ für ein Verkaufsverbot aus. Die Begründung des Gerichts war damals, dass es sich bei diesen Produkten um Snus, also Tabak zum oralen Gebrauch, und eben keinen Kautabak handle. Letzterer sei nämlich einer Definition des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2018 folgend nur dann zum Kauen bestimmt, wenn der Konsum ausschließlich über das Kauen erfolge und nicht auch durch reines im „Mund halten“ die wesentlichen Inhaltsstoffe freigesetzt werden könnten.*5

Bavarian Ministry of Justice building, Munich
2019 wurde vom VGH München in einem Rechtsbelangen mit einer Klägerin ein Verkehrsverbot für
Chewing Bags ausgesprochen, wobei ein Urteil des VG Augsburg von 2015 (Vorinstanz) herangezogen
wurde. Eine Beschwerde der Klägerin gegen Nichtzulassung der Revision wurde in einem Beschluss durch
das BVerG Leipzig 2020 abgewiesen - © Bild: AdobeStock

Ist Snus in Deutschland legal?

Obwohl nun mindestens feststeht, dass der Verkauf verboten ist, bleibt für die Frage: „Ist Snus in Deutschland legal?“ noch offen, ob dennoch der Besitz und Konsum erlaubt sind. Ein dezidiertes Verkaufsverbot muss nämlich noch nicht ohne Weiteres ein Verbot für den Besitz und Konsum bedeuten. Hier lässt sich festhalten:

  • Die TPD gibt einen Regulierungsrahmen vor für „die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“, regelt aber nicht direkt den Besitz und Konsum von Snus*2.
  • Mit dem TabakerzG und der TabakerzV wurde dies in deutsches Recht umgesetzt.
  • Im TabakerzG und der TabakerzV findet sich kein explizites Verbot für den Besitz und Konsum von Snus.*6

Demnach scheinen Besitz und Konsum von Snus damit nicht gefasst und ein jeweiliges Verbot scheint durch diese Gesetze auch nicht zu gelten. Doch gar so einfach ist es schließlich wohl doch nicht. Denn wer besitzt, könnte ja womöglich in den Verdacht geraten, die Produkte auch zu verkaufen resp. in Verkehr zu bringen.

Ist der Besitz von Snus in Deutschland legal?

Obwohl der (private) Besitz von Snus in Deutschland per se weder durch die TPD noch das TabakerzG oder die TabakerzV ausdrücklich verboten wird*4, muss anhand der besessenen Menge jedenfalls glaubhaft gemacht werden können, dass die Produkte in Deutschland nicht (im definierten Sinne) in Verkehr gebracht werden und bloß für den (eigenen) privaten Gebrauch vorgesehen sind. Auch stellt sich die Frage nach dem Erwerb; wenn das Inverkehrbringen in Deutschland – so auch den grenzüberschreitenden Fernabsatz, also Onlinehandel mit Sitz außerhalb Deutschlands betreffend – verboten ist.

Wer hingegen in Schweden Urlaub macht, dort Snus kauft und eine geringe Menge für seinen (eigenen) privaten Besitz nach Deutschland einführen möchte, scheint auf den ersten Blick nicht gegen die erwähnten Gesetze zu verstoßen. Es gilt dann jedenfalls, dass die Einfuhr durch den Zoll gestoppt werden kann, wenn der Verdacht naheliegt, gegen das TabakerzG und TabakerzV zu verstoßen. Denn, wie es von Seiten des deutschen Zolls auf www.zoll.de heißt:

„Die deutsche Zollverwaltung hat bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Tabakrechts eine Mitwirkungsbefugnis. Im Rahmen dieser Befugnis können die Zollstellen unter anderem Tabakerzeugnisse oder verwandte Erzeugnisse, Beförderungsmittel und Ähnliches anhalten. Weiterhin können sie den Verdacht eines Verstoßes gegen das europäische oder nationale Tabakerzeugnisrecht den Überwachungsbehörden mitteilen und die Tabakerzeugnisse oder verwandten Erzeugnisse den zuständigen Behörden, auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten, vorführen lassen.“*7

Neben der Erfüllung allgemeiner Zollbestimmungen*8 muss hier eben glaubhaft gemacht werden können, dass die besessene Menge rein für den privaten Gebrauch bestimmt ist und in Deutschland nicht in Verkehr gebracht wird.

>> Könnte dich auch interessieren: Snus im Urlaub. Wie viel darf ich mitnehmen?

Ist der Konsum von Snus in Deutschland legal?

Ebenso wie der Besitz wird auch der Konsum von Snus in Deutschland per se durch die TPD und das TabakerzG/die TabakerzV nicht ausdrücklich verboten.*4 Doch wer konsumiert, wird auch besitzen und dann wird selbiges gelten, wie eben erwähnt.

Der alleinige Konsum von Snus ist aber deswegen ebenso wie der rein private Besitz in Deutschland nicht verboten. Und wenn etwas zu rechtlichen Problemen führen oder belangt werden könnte, dann wohl lediglich das (potenzielle) Inverkehrbringen.

>> Lies an dieser Stelle gerne auch: Sind Snus und Nikotinbeutel am Oktoberfest legal?

Sind Nikotinbeutel in Deutschland erlaubt?

Für Nikotinbeutel resp. tabakfreie Snus in Deutschland ist die Rechtslage aktuell nicht eindeutig, ja stiftet oft gar einiges an Verwirrung. Denn in einzelnen Bundesländern bzw. Landkreisen ist der regionale Handel damit verboten, wohingegen er in einigen noch erlaubt ist.

Dies vor allem deshalb, weil für solche Produkte (noch) kein rechtlicher Rahmen auf EU-Ebene herrscht, insbesondere die TPD solche nicht zu fassen erlaubt, und auch die deutschen Tabakgesetze keine Restriktionen, die bundesweit gelten könnten, dafür kennen.*9

>> Wieso es keinen rechtlichen Rahmen für Nikotinbeutel auf EU-Ebene gibt und welche vorrübergehenden Regelungen in Deutschland regional gelten, liest du im Detail in: Tabakrichtlinie in der neuen EU-Kommission: Die Zukunft für Snus und Nikotinbeutel

Nikotinbeutel in diversen Farben
Nikotinbeutel sind tabakfreie Snusprodukte und werden nicht durch die deutschen Tabakgesetze geregelt
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Obwohl es regionale Einschränkungen für Nikotinbeutel in Deutschland gibt, betreffen solche lediglich den Einzelhandel und Verkaufsstellen vor Ort. Davon nicht betroffen ist der Erwerb über den Onlinehandel von Unternehmen, die außerhalb Deutschland sitzen. Wenn ein Onlineshop seinen Firmensitz also außerhalb Deutschlands hat, kann man die tabakfreien Snusprodukte auch unbedenklich online kaufen.

Verstoßen Händler, die Snus in Deutschland verkaufen, gegen das Gesetz?

Konkret verbietet § 11 des TabakerzG – welcher sich als Umsetzung von Titel II, Kapitel III, Artikel 17 der TPD im deutschen Recht verstehen lässt – das Inverkehrbringen und damit den Verkauf von tabakhaltigem Snus in Deutschland. Händler die sich daran nicht halten, verstoßen sohin gegen das bundesweit gültige Gesetz.

Das Inverkehrbringen, insbesondere der Handel mit und damit der Verkauf von tabakfreien Snus, also Nikotinbeuteln, ist bundesweit gesetzlich (noch) nicht geregelt*9 – es gibt aber regionale Einschränkungen, die den lokalen Handel und damit Verkauf „vorrübergehend“ verbieten.*10 Händler, die von solchen Einschränkungen wegen ihres Firmensitzes in Deutschland betroffen sind und dennoch Nikotinbeutel an Endkunden verkaufen, verstoßen gegen ebensolche Verkaufsverbote. Davon nicht betroffen ist der Onlinehandel für Endkunden von Unternehmen mit einem Sitz außerhalb Deutschlands.

Verstoßen Konsumenten, die in Deutschland Snus kaufen, gegen das Gesetz?

Wenn traditioneller, tabakhaltiger Snus in Deutschland gekauft wird, ist das in erster Linie ein Gesetzesverstoß des Händlers, da der Verkauf von Snus in Deutschland, wie oben erörtert, verboten ist. Werden die gekauften Produkte vom Endkunden weiterverkauft oder einfach weitergegeben, so macht sich damit auch dieser u.a. nach § 11 des TabakerzG strafbar. Damit scheint unwesentlich, ob weiterverschenkt oder -verkauft, denn – wie auch bereits erörtert – mit Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch ist ebenso die „unentgeltliche Bereitstellung von Produkten“ gemeint.

Weil privater Besitz und Konsum von Snus per se in Deutschland nicht strafbar sind, scheint sich alleinig für den Erwerb ableiten zu lassen, dass auch dieser per se für Endkunden nicht strafbar ist – wenn ein rein privater Gebrauch glaubhaft gemacht und ein Inverkehrbringen (durch die erworbene Menge) ausgeschlossen werden kann. Bei Onlinebestellungen aus dem Ausland kann der Zoll jedenfalls durch seine Mitwirkungsbefugnis bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Tabakrechts die Produkte anhalten und den zuständigen Behörden, auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten, vorführen lassen.*7

Konsumenten können jedenfalls völlig legal tabakfreie Snus und Nikotinbeutel online nach Deutschland bestellen und werden damit nicht gegen bundesweit gültige Gesetze, insbesondere die deutschen Tabakgesetze, und lokal gültige Einschränkungen verstoßen.

>> Mehr zu diesem Thema, liest du auch in: Snus online kaufen. Ist das erlaubt?

Anm. d. Red.: Dieser Artikel versucht, die komplexe Rechtslage zu Snus in Deutschland anhand der zitierten Quellen verständlich zu erläutern. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Für eine konkrete Rechtsberatung empfehlen wir, einen qualifizierten Juristen zu konsultieren.

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Quellen (Links zuletzt abgerufen am 21.11.24):

*1 Vgl.: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/08_Rechtsvorschriften/04_Tabakerzeugnisse/bgs_tabakerzeugnisse_rechtliche_grundlagen_node.html
*2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0040
*3 https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/BJNR056910016.html
*4 Vgl.: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0040, und: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/BJNR056910016.html, sowie: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/BJNR098010016.html
*5 Vgl.: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-31409
*6 Vgl.: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/BJNR056910016.html, und: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/BJNR098010016.html
*7 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Tabakerzeugnisse/tabakerzeugnisse_node.html
*8 Vgl.: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Tabakerzeugnisse/tabakerzeugnisse_node.html, und: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html
*9 Vgl.: https://www.bundestag.de/resource/blob/934682/76303f347908f93e947d4d86ffd36a94/WD-5-002-23-pdf-data.pdf
*10 Vgl. z.B.: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-12923, und: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/hu/aktuelles/verkaufsverbot-nikotinbeutel-179948