Rechtliches und Diskussion

Snus Rechtslage in der Schweiz

Ist Snus in der Schweiz legal? Sind privater Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus erlaubt – und was gilt für Nikotinbeutel? Hier erfährst du alles Wissenswerte zur aktuellen Rechtslage und zum Online-Bestellprozess in der Schweiz. 

Lesedauer: 5 MinutenSnuzone Redaktion
Snus Rechtslage in der Schweiz

Ist Snus in der Schweiz legal? Sind privater Besitz und Konsum von tabakhaltigem Snus erlaubt – und was gilt für Nicotine Pouches? Die gesetzliche Grundlage in der Schweiz hebt sich deutlich von jener in Deutschland und Österreich ab. Im Folgenden erfährst du, was hierzulande erlaubt ist, wo die Unterschiede zu den Nachbarländern liegen und wie du Snus legal und unkompliziert bestellen kannst.

Snus in der Schweiz - Rechtslage

Die Rechtslage rund um schwedischen Snus hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren grundlegend verändert. Noch bis 2019 galt ein striktes Verbot: Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch durften weder eingeführt noch verkauft werden.*1

In der ursprünglichen Tabakverordnung (TabV) (SR 817.06) von 2004 wird traditioneller Snus unter Titel 2 "Bewilligungspflichtige und verbotene Erzeugnisse", Artikel 5 (1) als "Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch" gefasst.*1 In Artikel 5 (2) werden ebensolche Produkte expliziert:

"Als Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch gelten Erzeugnisse in Form eines Pulvers oder eines feinkörnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen, insbesondere in Portionenbeuteln oder porösen Beuteln oder in anderer Form. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind."*1.

Klassischer Snus in seiner typischen Beutelform fiel damit eindeutig unter dieses Verbot.

Rechtlich befand sich Snus vor 2019 zudem in einer ungewöhnlichen Position: Die TabV leitete sich aus dem alten Lebensmittelgesetz (aLMG) ab, das zwischen Nahrungsmitteln und Genussmitteln unterschied. Tabakerzeugnisse galten als Genussmittel und somit als Unterform des Lebensmittels – mit der Folge, dass punktuell sogar das damalige Lebensmittelrecht auf Snus angewendet werden musste.

Genau diese Konstruktion brachte das Verbot schliesslich zu Fall. Mit dem Urteil vom 27. Mai 2019 (2C_718/2018) erklärte das Bundesgericht Artikel 5 TabV für gesetzes- und verfassungswidrig .*2 Entscheidend war dabei folgender Punkt: Nach dem aLMG dürfen Genussmittel die Gesundheit nicht unmittelbar oder unvorhergesehen gefährden – eine Voraussetzung, die bei Snus nach Ansicht des Gerichts nicht zutraf. Damit fehlte dem Verbot die rechtliche Grundlage.*7

Seither ist Snus in der Schweiz legal erhältlich – eine Entwicklung, die die Schweiz deutlich von ihren Nachbarländern Deutschland und Österreich unterscheidet. In diesen Ländern besteht aufgrund der Bestimmungen der Tabakproduktrichtlinie (TPD) bis heute ein Verkaufsverbot für tabakhaltigen Snus.*3

Bavarian Ministry of Justice building, Munich
Am 27. Mai 2019 kippte das Bundesgericht das bestehende Snus-Verbot. Die obersten Richter entschieden, dass das Snus-Verbot in Aritkel 5 der Tabakverordnung gesetz- und verfassungswidrig ist. - © Bild: AdobeStock

 

Snus legal kaufen in der Schweiz - das gilt seit Oktober 2024

Am 28. August 2024 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten und setzte sie gemeinsam mit dem Tabakproduktegesetz (TabPG) auf den 1. Oktober 2024 in Kraft.*4

Tabak und tabakähnliche Erzeugnisse wie Snus und Nikotinbeutel werden nun als Produkte sui generis, also als eigenständige Produktklasse, geregelt. Ein Meilenstein für den Schweizer Markt: Damit erhalten diese Produkte erstmals einen offiziellen Produktstatus als Tabakprodukte beziehungsweise gleichartige Produkte – ein wichtiger Schritt, der die Schweizer Tabakregulierung modernisiert und für Konsumenten wie Händler endlich klare Verhältnisse schafft.*7 Neben klassischen Tabakprodukten erfasst das TabPG auch Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch, darunter sowohl tabakhaltiger Snus als auch tabakfreie Nikotinbeutel.*6

Mit dem TabPG gilt nun der aktuell gültige Rechtsrahmen für Snus in der Schweiz. Zentrales Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums. Zu diesem Zweck führt das Gesetz ein schweizweit einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf sämtlicher Tabak- und Nikotinprodukte ein.*5

>> Wieso es keinen rechtlichen Rahmen für Nikotinbeutel auf EU-Ebene gibt und welche vorrübergehenden Regelungen in Deutschland regional gelten, liest du im Detail in: Tabakrichtlinie in der neuen EU-Kommission: Die Zukunft für Snus und Nikotinbeutel

Ist der Besitz von Snus in der Schweiz legal?

Ja – der private Besitz von Snus ist in der Schweiz legal und ab 18 Jahren erlaubt. Das TabPG regelt zwar den Verkauf, die Produktmeldepflicht, die Kennzeichnung und die Werbung von Snus, jedoch nicht den privaten Besitz.*7

Konsumenten in der Schweiz können also völlig legal sowohl tabakhaltigen Snus als auch tabakfreie Nikotinbeutel online bestellen und verstossen damit weder gegen das Tabakproduktegesetz (TabPG) noch gegen sonstige bundesweit gültige Vorschriften.

Wer im Ausland Urlaub macht, dort Snus kauft und eine geringe Menge für seinen (eigenen) privaten Besitz in die Schweiz einführen möchte, muss die üblichen Zollbestimmungen für persönliche Importe beachten. Pro Person und Tag dürfen bis zu 250 g Tabakfabrikate zollfrei in die Schweiz eingeführt werden – Tabakersatzprodukte wie Nikotinbeutel inklusive. Für jedes zusätzliche Gramm fällt eine Zollabgabe von 0.10 Franken an.*8

>> Könnte dich auch interessieren: Snus im Urlaub. Wie viel darf ich mitnehmen?

Ist der Konsum von Snus in der Schweiz legal?

In der Schweiz ist der gesamte Prozess – vom Kauf über den Besitz bis hin zum Konsum – für Erwachsene ab 18 Jahren legal und klar geregelt. Mit dem TabPG (Tabaktproduktegesetz) wurde ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren in der ganzen Schweiz eingeführt und damit eine klare und einheitliche rechtliche Grundlage geschaffen.*7

Konkret bedeutet das: Konsumenten können jedenfalls völlig legal tabakfreie Snus und Nikotinbeutel online in die Schweiz bestellen und damit weder gegen das TabKonsumenten können tabakfreie Snus und Nikotinbeutel völlig legal online in die Schweiz bestellen und damit weder gegen das TabPG noch gegen sonstige schweizweit gültige Vorschriften verstossen. 

Sind Nicotine Pouches in der Schweiz erlaubt?

Ja, Nicotine Pouches sind in der Schweiz erlaubt und für Erwachsene ab 18 Jahren legal erhältlich. Seit dem 1. Oktober 2024 werden sie zusammen mit klassischem Snus als „Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak zum oralen Gebrauch”(Art. 3 lit. d TabPG) vom Tabakproduktegesetz (TabPG) erfasst.*9

Dabei gelten für Nicotine Pouches grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für tabakhaltigen Snus: einheitliches Mindestalter von 18 Jahren, Selbstkontrollpflicht der Hersteller und Importeure, Meldepflicht der Produkte sowie klare Vorgaben zur Kennzeichnung und Werbung.*7

Nikotinbeutel in diversen Farben
Nicotine Pouches sind tabakfreie Snusprodukte. Sie werden ebenso vom Tabakproduktegesetz (TabPG) geregelt.
- © Bild: AdobeStock

Kann man Snus online kaufen?

Ja, Snus kann online erworben werden. Geht es um den Erwerb von Snus-Produkten, so geht der Trend bei Konsumenten eindeutig in die Richtung von Online-Bestellungen. Dies mag wenig überraschend erscheinen, denn die Vorteile einer Online-Snus-Bestellung gegenüber dem klassischen Kiosk-Kauf sind einfach überzeugend. 

So bietet der Online-Einkauf zum Beispiel eine breite Auswahl an Snus Marken und Geschmacksrichtungen, die in lokalen Geschäften möglicherweise erst gar nicht erhältlich sind. Es ist jedoch wichtig, verantwortungsbewusst zu kaufen und auf die rechtlichen Aspekte zu achten.

Snus online bestellen in die Schweiz: So funktioniert's

Der rechtlich korrekte Weg, um Snus oder Nikotinbeutel in die Schweiz zu bestellen, führt über einen TabPG-konformen Online-Shop. Der Bestellvorgang selbst ist denkbar einfach: Anbieter wählen, Produkte in den Warenkorb legen, Lieferadresse bestätigen, Zahlungsmethode wählen und die Bestellung abschicken.

Entscheidend ist dabei die Wahl des Anbieters: Dieser muss seine Produkte ordnungsgemäss bei den Schweizer Behörden angemeldet haben, die Verpackungen müssen mit Warnhinweisen versehen sein und eine sichere Altersverifikation muss durchgeführt werden. Bei snuzone findest du ausschliesslich TabPG-konforme Nikotinbeutel renommierter Marken wie etwa Pablo, Cuba, Velo, Klint und viele mehr, die diese Anforderungen vollständig erfüllen.

Auch preislich profitierst du bei snuzone von voller Transparenz: Alle Preise enthalten bereits die Schweizer Mehrwertsteuer, die Tabaksteuer und Zollabgaben. Für die Altersverifikation gibt es einen klaren Prozess: Die erste Bestellung muss persönlich vom Kunden entgegengenommen werden, um die Volljährigkeit zu bestätigen.

 

Anm. d. Red.: Dieser Artikel versucht, die komplexe Rechtslage zu Snus in der Schweiz anhand der zitierten Quellen verständlich zu erläutern. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Für eine konkrete Rechtsberatung empfehlen wir, einen qualifizierten Juristen zu konsultieren.

 

Quellen (Links zuletzt abgerufen am 17.06.26):

  1. Verordnung über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen von 2004
  2. Informationsschreiben des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)
  3. Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 2022 
  4. Beitrag Tabakpolitik der Schweizerischen Koordinations- und Fachstelle Sucht
  5. Tabakproduktegesetz des Bundesamts für Gesundheit BAG
  6. FAQ zur Umsetzung des Tabakproduktegesetzes des Bundesamts für Gesundheit BAG
  7. Die Regulierung von Tabakwaren, E-Zigaretten und Snus
  8. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
  9. Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

Ja, seit dem Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2019 (2C_718/2018) ist tabakhaltiger Snus in der Schweiz legal. Das Gericht erklärte das bisherige Verbot in der Tabakverordnung (Art. 5 TabV) für gesetzes- und verfassungswidrig. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt zudem das neue Tabakproduktegesetz (TabPG), welches Snus offiziell als eigenständige Produktklasse anerkennt.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2024 werden Nicotine Pouches gemeinsam mit tabakhaltigem Snus als „Nikotinprodukte mit oder ohne Tabak zum oralen Gebrauch" vom Tabakproduktegesetz (TabPG) erfasst. Sie sind für Erwachsene ab 18 Jahren legal erhältlich und unterliegen denselben Vorschriften wie klassischer Snus.

Seit dem 1. Oktober 2024 schreibt das Tabakproduktegesetz (TabPG) ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf sämtlicher Tabak- und Nikotinprodukte in der Schweiz vor. Dies gilt für alle Verkaufskanäle, also auch für Online-Shops.

Ja. Der Kauf über einen TabPG-konformen Online-Shop ist legal. Der Anbieter muss die Produkte bei den Schweizer Behörden gemeldet haben, Warnhinweise auf den Verpackungen aufbringen und eine Altersverifikation (18+) durchführen.

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